Antragsstellung für das Förderjahr 2025
Der "Aktionsfond" unterstützt Engagement von Vereinen und Initiativen, die ein gemeinnütziges Projekt zu den Schwerpunkt Themen der "Partnerschaft für Demokratie" auf die Beine stellen möchten.
Projekte müssen folgende Merkmale erfüllen:
- Der Wirkungskreis und die Zielgruppe müssen in Köln sein
- Die Maßnahme muss, im Sinne eines innovativen Vorhabens, einen Projektcharakter aufweisen
- Es müssen Themen aus dem Bereich der Demokratieförderung behandelt werden (siehe Themenfelder)
- Das Projekt muss bis Ende 2025 abgeschlossen sein
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Antragsstellung ist ein zweistufiges Verfahren, das aus dem Einreichen einer Interessensbekundung und einem Projektantrag besteht. Im ersten Schritt können alle Interessierten eine Interessensbekundung einreichen, welche aus einer Kurzbeschreibung des Vorhabens sowie einigen formalen Angaben und Rahmenbedingungen besteht. Die Interessensbekundungen werden anhand einheitlicher Kriterien gesichtet und anschließend werden ausgewählte Antragsstellende die Möglichkeit erhalten, einen Projektantrag einzureichen. Über die eingereichten Projektanträge entscheidet unser Begleitgremium anhand eines Kriterienkatalogs.
Wie viel Geld kann beantragt werden?
Es können maximal 6.000 € pro Projektantrag beantragt werden. Es muss kein Eigenanteil eingebracht werden. Eine Co-Finanzierung ist aber möglich. Alle Projektausgaben werden über Pauschalen für Honorare und Teilnehmenden abgegolten.
Dafür gelten folgende Pauschalbeträge:
- Honorarkostenpauschale: 540,00 € pro Tag. Die Abrechnung einzelner Stunden für Vor- and Nachbereitung ist möglich. Der Stundensatz beträgt 72,00 € pro Stunde.
- Teilnehmendenpauschale: 40,00 € pro Tag/ pro teilnehmende Person
Das heißt, die maximale Fördersumme für ein Projekt ergibt sich aus der Anzahl der Referierenden, der Tage und der Teilnehmenden. Dennoch darf die Maximalsumme von 6.000 € nicht überschritten werden. Die tatsächlichen Kosten, die im Projekt entstehen, müssen im Projektantrag weiterhin dargelegt werden.
Wer kann einen Projektantrag stellen?
Der Träger muss eine rechtsfähige, nichtstaatliche und gemeinnützige Organisation sein.
Angesprochen sind insbesondere Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbände, kulturpädagogische Träger etc. Einzelpersonen können nur in Kooperation mit einem rechtskräftigen Träger einen Antrag stellen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie auf der Suche nach einer Projektträgerschaft sind, wir unterstützen Sie dabei.
Wer ist die Zielgruppe der Projekte?
Hauptzielgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Aber auch Anträge mit der Zielgruppe Erwachsener bzw. Multiplikator*innen sind möglich.
Zu welchen Themen können Projekte umgesetzt werden?
Projekte können zu folgenden Themenbereichen eingereicht werden:
- Extremismusprävention
- Vielfaltsgestaltung
- Demokratieförderung
Das Projekt muss im Antragsformular einem der Themenbereiche zugeordnet werden.
Bis wann kann ich eine Interessensbekundung/einen Projektantrag einreichen?
Der Projektstart ist frühestens der 01. Juni 2025.
Die Antragsfristen sind folgende:
Interessensbekundung | Projektantrag | |
Einsendefrist: | 02. März 2025 | 22. April 2025 |
Beratung, Unterstützung und Antragsformular?
Sie haben eine tolle Projektidee und benötigen Unterstützung bei der Entwicklung eines Konzepts oder der Erstellung der Interessensbekundung? Dann wenden Sie sich an das Team der Kölner Partnerschaft für Demokratie. Wir helfen auch gerne bei der Vernetzung zu ähnlichen Projekten.
Sie erreichen uns unter:
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Julia Pechholz Federführendes Amt
Tel: 0221 221 30639 E-Mail: julia.pechholz@stadt-koeln.de
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Alisa Dumke Koordinierungs- und Fachstelle
Tel: 0221 888 10 113 E-Mail: dumke@awo-koeln.de
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Jan Tölle Federführendes Amt
Tel: 0221 221 27317 E-Mail: jan.toelle@stadt-koeln.de
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